FAQ-DIB Covid-19-Pandemie [Stand März 2020]

Schliesst die UZH ihre Baustellen aufgrund der Covid-19-Pandemie?

Bis heute hat der Bund die Baustellenarbeit nicht gestoppt. Solange keine gegenteilige Weisung des Zürcher Regierungsrats oder des Bundesrats vorliegt, werden die Bau- und Planungsarbeiten der Unternehmen weiterhin erbracht. Bei Fragen wenden sich die Auftragnehmenden an den zuständigen Projektleiter bzw. die zuständige Projektleiterin der Direktion Immobilien und Betrieb der UZH und/oder des Hochbauamts (HBA).

Was ist zu tun, wenn der Zutritt zu meinem Arbeits-/Auftragsort oder einer Baustelle nur via geschlossene Gebäude der UZH möglich ist?

Der Zutritt für externe Firmen wird von der jeweiligen Projektleiterin bzw. vom jeweiligen Projektleiter der Direktion Immobilien und Betrieb und/oder des Hochbauamts (HBA)  bzw. der auftraggebenden Person geregelt. (Bei Unterhaltsarbeiten kann ist auch der Betriebsdienst zuständig.) Die jeweilige Projektleiterin bzw. der jeweilige Projektleiter beantragt die erforderlichen Schlüssel bzw. Badges beim zuständigen Service Center und legt verbindlich fest, wo diese hinterlegt werden. Ebenso wird die Rückgabe der Schlüssel verbindlich festgehalten.

Wann sind die Service-Center geöffnet?

Die beiden ServiceCenter Zentrum und Irchel sind weiterhin regulär von 7.00 - 17.00 Uhr in Betrieb. Das ServiceCenter Irchel ist für besondere Anliegen rund um die Uhr besetzt.

Vetsuisse-Fakultät / Tierspital: Der Zutritt erfolgt nach Rücksprache mit dem Betriebsdienst der Vetsuisse-Fakultät

Zentrum für Zahnmedizin (ZZM): Der Zutritt erfolgt über den Betriebsdienst ZZM.

Welche Regeln gelten für die Weiterführung der Arbeiten?

Es gelten die Sicherheitsmassnahmen des BAG zum Schutz der Arbeitenden: Abstand halten und Einhaltung der Hygienebestimmungen. Selbstverständlich sind daneben stets auch die im Normalbetrieb gültigen Regeln der UZH für Bau- und Unterhaltsarbeiten (z.B. für Schweissarbeiten) einzuhalten. In der aktuellen Zeit des Betriebs mit minimaler Präsenz an der UZH sollen die Baustellen durch den Auftragnehmer am Abend und am Wochenende sorgfältig gesichert werden (bspw. Entsorgen von Abfällen, brennbaren Materialien in den Fluchtwegen, Kontrolle nach Schweissarbeiten).

Für wen gelten die Regelungen?

Die Regelungen gelten für alle Bau- und Unterhaltsprojekte der UZH. Geführt werden sie von der Direktion Immobilien und Betrieb, vornehmlich von den Abteilungen Bauprojektmanagement, den Betriebsdienste Zentrum und Irchel und/oder dem Hochbauamt des Kantons Zürich.